Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und bereits seit einigen Jahren erfolgreich am Markt tätig. Zu unseren Mandanten zählen kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch viele Existenzgründer.
Bei dem Umgang mit den uns anvertrauten Daten stehen für uns Diskretion und Datenschutz an erster Stelle. Von uns können Sie absolute Zuverlässigkeit und eine individuelle Kundenberatung erwarten. Unsere Leistungen bewegen sich ausschließlich im Rahmen der erlaubten Tätigkeiten nach § 6 StBerG.
Es wird keine Steuer- oder Rechtsberatung durchgeführt.
Für Leistungen, die über die angebotenen Tätigkeiten hinausgehen, arbeiten wir eng mit Kooperationspartnern zusammen.
Wir buchen für Sie gern die laufenden Geschäftsprozesse und bearbeiten Ihre laufende Lohnabrechnung. Im einzelnen verstehen wir darunter:
Sortieren und Ordnen der Buchungsunterlagen
Kontieren der Belege
Buchen laufender Geschäftsvorfälle
Berechnung laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Debitoren- und Kreditorenüberwachung
individuelle Aufbereitung Ihrer Geschäftszahlen
Unterstützung zu betriebswirtschaftlichen Fragen
Neuigkeiten im Jahr 2012
Das Jahr 2012 hält für Unternehmen wieder Neuerungen bereit:
Lohnsteuerkarte 2012
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wurde vom Gesetzgeber um ein Jahr verschoben. Deren Einführung ist nun für das Jahr 2013 geplant. Im 2012 Jahr behält die Lohnsteuerkarte für 2010 weiterhin ihre Gültigkeit mit allen auf ihr eingetragenen Freibeträgen. Wenn im Jahr 2012 Veränderungen auf der Lohnsteuerkarte notwendig werden, ist dafür die Lohnsteuerkarte von 2010 dem Finanzamt vorzulegen. Wer erstmals im Jahr 2012 eine Lohnsteuerkarte benötigt oder dessen Steuerkarte für 2010 nicht mehr vorhanden ist, muss sich ebenfalls an das zuständige Finanzamt wenden und erhält dort anstelle der Lohnsteuerkarte eine Ersatzbescheinigung.
steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Die steuerliche Förderung der Teilhabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Unternehmen wurde weiter verbessert. Nach der Neuregelung können Arbeitnehmer Anteile an ihren Unternehmen bzw. an einem Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen auch dann steuerbegünstigt erhalten, wenn die Mitarbeiterkapitalbeteiligungen durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Durch das rückwirkende Inkrafttreten der Regelung zum 01. Januar 2009 wird erreicht, dass auch für 2009 die Entgeltumwandlung bei der steuerlichen Förderung möglich ist.
neue Rechengrößen in der Sozialversicherung 2011
folgen Sie diesemLink zur Ansicht der Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2011